Gutschein hinsichtlich Zeit, Ort und Erlebnis flexibel einlösbar & mind. 10 Jahre gültig.
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109,90 CHF
(inkl. MwSt.)
Das Erlebnis beinhaltet
Interaktives Theaterstück "Gruseldinner"
4-Gänge-Menü (auf Wunsch auch vegetarisch möglich)
Getränke nicht im Preis inbegriffen
Gespielte Stücke variieren je nach Termin
Alles auf einen Blick
Legendär spuktakulär!
Du liebst Nervenkitzel und lässt Dir im Kino keinen Horrorfilm entgehen? Zeit mal was Neues auszuprobieren! Das schaurig-schöne Gruseldinner in Frankfurt erwartet Dich mit einem Theatererlebnis der besonderen Art!
Willkommen in der Gruft
Gruselige Gestalten, ein spannendes und gleichzeitig humorvolles Theaterstück in fünf Akten und ein exquisites Vier-Gänge-Menü – klingt für Dich wie Musik in den Ohren? Erleb einen unvergesslichen Abend beim Gruseldinner in Frankfurt auf einem der fünf Schiffe der Primus-Linie. Diese ist das größte und modernste Schiffsfahrtunternehmen in Hessen und wird seit 1880 geführt. Nutze die Gunst der Stunde und schippere über den Main. Genieße ein vorzügliches Menü, während Dich zwischen den Gängen gruseligen Gestalten unterhalten.
Schaurige Stunden in London
Diniere mit Londons geheimnisvollem Mörder Jack the Ripper oder den zwielichtigenDr. Jekyll und Mr. Hyde, die mit Sicherheit für Gänsehaut sorgen werden. Nebel steigt durch die finsteren Straßen im East End, während ein schriller Schrei die Stille zerreißt. Hat Jack the Ripper wieder zugeschlagen? Oder passieren doch merkwürdige Dinge, während Dr. Henry Jekyll seine Verlobung bekanntgibt? Eins ist klar: es stehen der Hauptstadt Englands wieder schaurige Stunden bevor.
Dein Lieblingsmensch liebt gruselige Geschichten und ist ein echter Theater-Fan? Dann beschenke ihn oder sie doch mit dem Gruseldinner in Frankfurt. Das wird ein mörderischer Spaß!
Es besteht kein Anspruch auf ein vegetarisches Menü oder die Berücksichtigung von Lebensmittelallergien, sofern dieses nicht bereits bei der Buchung angegeben wurde
Für Fragen zu Deinem Termin, zu dem Erlebnis oder der Location ist der Veranstalter zuständig, nicht die Location/ der gastronomische Betrieb